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Antrag an FMA der Genossenschaft für Gemeinwohl zur Errichtung des Gemeinwohlkontos in Österreich

Freitag, 26. Januar 2018

Antrag an FMA der Genossenschaft für Gemeinwohl zur Errichtung des Gemeinwohlkontos in Österreich

Nachhaltiger und schlüssiger Geschäftsplan

Wien - Der Antrag vom 13.9.2017 an die FMA der Gemeinwohl Zahlungsdienstleistungen AG zur Eröffnung des Gemeinwohlkontos enthält einen sehr konservativ gerechneten Businessplan. Der Geschäftsplan ist recht einfach zu verstehen. Kunden zahlen für ihr Konto eine monatliche Gebühr und der Betrieb kostet einen fixen Betrag für Personal- und Sachkosten mit einem geringen variablen Anteil pro zusätzlich geführtem Konto. Bei Erlösen von 9 Euro pro Monat und Konto erreicht das Zahlungsinstitut ab 25.000 Kundinnen und Kunden den Break Even, da es die Kostenstruktur einer reinen online Bank hat. Selbst die Kontoeröffnung erfordert keinen Schalterbetrieb, da innerhalb weniger Minuten durch Video Identifikation ein Konto eröffnet werden kann.

Risikoarmes Geschäft

Im Antrag wurde nur eine Konzession für Österreich nach dem Zahlungsdienstegesetz gestellt. Das bedeutet ein sehr risikoarmes Geschäft im Vergleich zu dem einer vollen Bank. Es gibt keine Zinsen, die erwirtschaftet werden müssen und auch keinen Überziehungsrahmen oder andere Kredite, die ausfallen können. Bei einem Zahlungsinstitut dürfen die Gelder der Kunden nur treuhändisch verwaltet werden. Das bedeutet, selbst im schlimmsten Fall einer Insolvenz des Zahlungsinstitutes bleiben die Guthaben der Kundinnen und Kunden auf den Konten in voller Höhe erhalten. Im Gegensatz dazu sind die Gelder auf Bankkonten nur durch die Einlagensicherung gedeckt. 

 

Antrag an die FMA im Wortlaut