FMA-Antwort für Erteilung der Banklizenz lässt auf sich warten
FMA-Antwort für Erteilung der lizenz lässt auf sich warten
Dreimonatige Frist verstrichen
Obwohl die FMA aus Sicht der Genossenschaft für Gemeinwohl nach drei Monaten eine schriftliche Stellungnahme hätte abgeben müssen, liegt bislang keine Antwort vor. „Daraus ist vorerst zu schließen, dass der von uns eingebrachte Antrag auf Widerstand seitens der Finanzmarktaufsicht stößt. Wir werden uns im Kreise unserer Genossenschafter*innen damit auf der Generalversammlung im Jänner auseinandersetzen“, kündigt Vorstand Peter Zimmerl an.
Im September hatte die Gemeinwohl-Zahlungsdienstleistungen AG, eine Tochter der Genossenschaft für Gemeinwohl, einen rund 250 Seiten starken Antrag auf Erteilung einer sogenannten „kleinen Banklizenz“ eingebracht.
Das erste Gemeinwohl-Konto Österreichs soll neben den Funktionen des Online-Bankings die Möglichkeit bieten, mit einem Gemeinwohlbeitrag Projekte nach eigenem Ermessen zu unterstützen. Das Online-Konto, auf Wunsch mit Bankomat- und Kreditkarte, soll sich an Geschäfts- und Privatkund*innen ebenso wie an Vereine und NPOs richten.
Update 18.12.17
Säumnisbeschwerde eingebracht
Obwohl die FMA nach 3 Monaten eine schriftliche Stellungnahme hätte abgeben müssen, liegt uns keine Antwort vor. Wir haben daher am 18.12.2017 (5 Tage nach Ablauf der 3 Monate) eine Säumnisbeschwerde eingebracht und suchen weiterhin das Gespräch, um unsere Entschlossenheit zu unterstreichen.