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FMA EMPFIEHLT WENIGER REGULATION FÜR KLEINE BANKEN

Freitag, 28. Juli 2017

FMA EMPFIEHLT WENIGER REGULATION FÜR KLEINE BANKEN

Foto: FMA Vorstände Harald Ettl und Klaus Kumpfmüller

FMA empfiehlt weniger Regulation für kleine Banken

Kleine Banken seien in Österreich „marktnäher“ als Großbanken

Mitte Juli ließ die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) aufhorchen: Sie will kleine Banken in Zukunft weniger streng reguliert wissen. 590 der rund 660 österreichischen Banken gelten als klein und aus Sicht der Aufsicht daher nicht systemrelevant. Für diese Geldhäuser soll es Sonderregeln geben, schlug die Finanzmarktaufsicht vor. Um selbstständigen kleinen Banken den teurer werdenden regulatorischen und Meldeaufwand teilweise zu ersparen, sollten sie von Vorgaben und Veröffentlichungspflichten, wie sie für große, internationale Bankkonzerne gelten, ausgenommen werden – sofern sie keine riskanten Geschäfte machen und auf ihre Region bzw. aufs Inland beschränkt sind. Chefs und Aufsichtsräte von Kleinbanken sollen sich nicht im Vorhinein den strengen FMA-Tests (Fit & Proper Tests) stellen müssen, auch Aufsichtsrats-Ausschüsse braucht es aus Sicht der Aufseher*innen nicht. Abwicklungspläne sollen den Kleinen ebenso erspart werden.

Basel III auf Minimum reduziert

Das bedeutet im Detail: Geldhäuser, die unter solche Grenzen fallen, sollen zum Beispiel weitestgehend von der zweiten Basel-III-Säule befreit werden, den "Erhöhten Standards für den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess". Das heißt, für sie soll etwa der Überprüfungs- und Bewertungsprozess SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) wegfallen, in dessen Rahmen die Aufseher±innen den Banken jährlich "Hausaufgaben" mitgeben, etwa in Bezug auf Eigenkapital und Risikomanagement.

Ebenso sollen die bankinternen Sicherungsprozesse ICAAP/ILAAP nicht zur Anwendung kommen. Sie dienen der Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) respektive der Abschätzung der internen Liquidität (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP).

Bei der dritten Säule von Basel III ("Erweiterte Offenlegung/Maktdisziplin") wünscht sich die FMA, dass es eine "gänzliche Befreiung oder zumindest eine massive Beschränkung geltender Veröffentlichungspflichten gibt".

Diese wegfallenden Kriterien wollen die FMA-Vorstände durch einen pauschalen Aufschlag ersetzen. Damit müssten die betroffenen Institute nur noch die erste, aber wesentlichste Basel-III-Säule, nämlich die Mindestkapitalanforderungen, beachten – ergänzt eben um einen kompensierenden Aufschlag für alle anderen Risiken, die potenziell nicht durch Säule I abgedeckt werden. Wie hoch dieser Aufschlag ist, ist noch festzulegen.

Aufsichtswerk auf große Institute ausgelegt

Bisher ist das gesamte Aufsichtsregelwerk auf die sehr großen Institute ausgerichtet, die die damit verbundenen Kostensteigerungen leichter abfangen könnten, so die Finanzmarktaufsicht. Die Erfordernisse der Eigenkapitalrichtlinie CRD [FF1] IV und der CRR-Verordnung im Rahmen von Basel III sind für große, international tätige Banken ausgelegt, sie belasten kleine Institute überproportional, so die FMA.

Kleine Banken würden durch die Marktnähe ein maßgeschneidertes Service bieten und seien in Österreich "signifikant ertragsstärker" als die Großbanken. Die Regulierung darf nicht dazu führen, dass am Ende nur noch große Einheiten überbleiben. Das würde dazu führen, dass Probleme bei der Finanzierung der kleinerer und mittlerer Unternehmen auftreten, so die FMA

Die großen Erleichterungen könnte es nach Vorstellung der FMA für Banken geben, die weniger als fünf Milliarden Euro Bilanzsumme haben oder nur 0,2 bis 0,4 Prozent Marktanteil. Wobei diese Definition von „klein“ nicht in Stein gemeißelt ist.

Laut FMA Sprecher Grubelnik wird die FMA sich auf EU-Ebene für diese Anliegen einsetzen. Das nun präsentierte System der Proportionalität wird der EU-Kommission im Rahmen der europäischen Reform der Bankenregulierung vorgelegt. Auch Deutschland hat letztes Jahr einen ähnlich lautenden Vorschlag eingebracht. Denn das Anliegen betrifft vor allem Deutschland, Österreich und Italien, die in der EU über den größten Anteil an Kleinbanken verfügen.

 

Die mangelnde Ausstattung mit Eigenkapital war eine der wesentlichsten Ursachen für die Finanzkrise – sie haben die Bankenrettung durch die Steuerzahlenden notwendig gemacht. Seither wurden die Anforderungen geringfügig erhöht, doch die Banken setzen sich nun wieder für eine Rücknahme dieser Anforderungen ein.

 

Quellen: orf.at, APA., Fonds Professionell

 

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Finance Watch