100.000-Euro-Grenze gefallen
100.000-Euro-Grenze gefallen
In der außerordentlichen Generalversammlung der Genossenschaft für Gemeinwohl am 20.1.2018 wurden die Satzung und die Geschäftsordnung unter anderem dahingehend geändert, dass ein Genossenschafts-Mitglied jetzt auch mehr als 100.000,– € zeichnen darf. Personen, die mit mehr als 1.000 Anteilen einsteigen wollen, darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufnehmen.
Der Vorstand hat daher am 23.1.2018 beschlossen, den Menschen und Institutionen, die uns mit mehr als 1.000 Genossenschafts-Anteilen unterstützen wollen, hiermit ein öffentliches Angebot zur Zeichnung von mindestens 100.000,– € oder mehr zu unterbreiten. Dieses unterliegt gemäß § 3 Zif 9 Kapitalmarktgesetz nicht der Prospektpflicht.
Wer jemanden kennt, die/der sich mit 100.000,– € oder mehr an unserer Genossenschaft beteiligen möchte, soll bitte mit Fritz Fessler im Vorstand Kontakt aufnehmen.