Lizenzantrag geht in die nächste Runde
Lizenzantrag geht in die nächste Runde
Die Genossenschaft für Gemeinwohl (GfG) hat am 13. September 2017 einen Linzenzantrag für ein Zahlungsinstitut bei der Finanzmarktaufsicht eingereicht. Nach Ablauf der dreimonatigen Frist hat die FMA einen umfassenden Verbesserungsauftrag geschickt. Dieser Verbesserungsauftrag wurde mit 19.12.2018 datiert. Das war ein Tag nach einbringen der Säumnisbeschwerde der GfG beim Bundesverwaltungsgericht.
500seitige Antwort
Am Montag, den 12. Feb 2018 hat die GfG fristgerecht die Antworten auf 227 Fragen inklusive 58 Anlagen an die Behörde übermittelt. Insgesamt sind es ca. 500 Seiten. Jede einzelne der 227 Fragen wurde individuell beantwortet. Bei ca. 20% hat die Genossenschaft auf weitere Detaillierungen "nach Konzessionserteilung jedoch vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs" verwiesen. Die Eigenmittelberechnung wurde angepasst, bei einigen Richtlinien/Konzepten nachgeschärft und zusätzlich geforderte Bescheinigungen nachgelegt (z.B. KSV Auskünfte, Strafregsiterauszüge, etc). Darüberhinaus haben alle relevanten Geschäftspartner die bereits vorgelegten Angebote/Vertragsentwürfe schriftlich bestätigt, insbesondere auch die RaiffeisenBankInternational.
Nun Bundesverwaltungsgerichtshof zuständig
Gestemmt hat die Genossenschaft diese herausfordernde Aufgabe beginnend kurz vor Weihnachten innerhalb der gesetzten Frist von 8 Wochen mit einem schlanken, bestens eingespielten Expert*innen Team. Eingereicht wurde die "Verbesserung" beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG), nicht bei der FMA. Das liegt daran, dass die FMA am 18. Jänner den gesamten Akt an das BVwG übermittelt hat. Somit ist dieses derzeit für den Antrag zuständig. Das BVwG muss nach Ansicht der GfG bis spätestens Mitte April 2018 reagieren, z.B. mit einer Bestätigung/Zurückweisung der Säumnisbeschwerde, einem weiteren Verbesserungsauftrag oder einem inhaltlich begründeten negativen oder positiven Bescheid.
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